Wer bietet eine Katzenkrankenversicherung ohne Wartezeit? Welche Leistungen werden angeboten? Was passiert bei Vorerkrankungen der Katze?
Die Katze ist das liebste Haustier der Deutschen. Fast 9 Millionen Samtpfoten leben in deutschen Haushalten. Spätestens wenn eine größere Tierarztrechnung ins Haus flattert, erwägen viele Katzenbesitzer, eine Katzenversicherung für ihren Liebling abzuschließen. Sie erhoffen sich durch die Katzenkrankenversicherung einen umfassenden Schutz bei einer Erkrankung des geliebten Tieres. Dabei wünschen sich viele Katzenbesitzer eine Katzenkrankenversicherung ohne Wartezeit, die vom ersten Tag an für alle Tierarztkosten eintritt.
Inhaltsverzeichnis
Katzenkrankenversicherung ohne Wartezeit bei Vorerkrankungen
Leider tritt die Katzenkrankenversicherung ohne Wartezeit nur selten und ausschließlich im Falle eines Unfalls für die entstehenden Kosten ein. Hier käme beispielsweise die Agila in Frage, die bei Unfällen mit motorisierten Fahrzeugen keine Wartezeit hat, dafür in allen anderen Belangen eine relativ lange Wartezeit von 3 Monaten und zudem eine sehr geringe Erstattung bei Krankheiten anbietet und ausschließlich nur gesunde Katzen aufnimmt.
Bei einigen Versicherungen (z. B. die Uelzener) entfällt die Wartezeit, wenn es um die anteilige Kostenübernahme einer Kastration geht, vorgesehene Impfkosten oder eine Chipkostenbeteiligung.
Eine bereits erkrankte Katze wird, wie z. B. von der Agila abgelehnt und von vielen anderen Versicherungsgesellschaften – je nach Erkrankung – ebenfalls abgelehnt oder nur unter Ausschluss der jeweiligen Grunderkrankung aufgenommen. Auch hier ist widerum die Uelzener Versicherung eine der kulantesten Versicherungen, wenn es um die Aufnahme von älteren oder bereits erkrankten Katzen handelt.
Um eine Katzenkrankenversicherung ohne Wartezeit im Falle einer Erkrankung in Anspruch nehmen zu können, sollte deshalb die Katzenversicherung bereits dann abgeschlossen werden, wenn die Katze noch vollkommen gesund ist. Verschweigt der Katzenbesitzer der Katzenkrankenversicherung eine bekannte Vorerkrankung, besteht für die Versicherungsgesellschaft keine Verpflichtung die Behandlungskosten zu übernehmen. Schwindeln lohnt also nicht, um in den Genuss einer Katzenkrankenversicherung ohne Wartezeit zu kommen.
Die deutsche Familienversicherung wirbt damit, keine Wartezeit zu haben, allerdings gibt es hier gravierende Nachteile, die nicht weg zu diskutieren sind: u. a. werden hier sowieso nur gesunde Katzen aufgenommen, bei Vorerkrankungen bzw. bereits bestehenden Erkrankungen gibt es keine Leistungen. Die Leistungen im 1. Versicherungsjahr sind je nach Tarif auf 300 bis max. 500 Euro begrenzt, die Vorsorgepauschale gibt es nur einmalig und wird auf die Leistungen angerechnet! Das tägliche Kündigungsrecht ist nicht mehr gültig, wenn Sie einer dieser angebotenen Leistungen in Anspruch genommen haben (das Geld holen die sich im Prinzip durch die mind. 1-jährige Sperre von Ihnen wieder) und Sie müssen beim Tierarzt in Vorleistung treten, weil die Versicherung erst im Nachgang einen Anspruch prüft. Einen unbegrenzten Tarif incl. einer regelmäßig jährlichen Vorsorgepauschale erhalten Sie jedoch hingegen bei einer anderen Versicherung ohne in Vorkasse treten zu müssen, bereits nach einer geringfügigen Wartezeit von nur 30 Tagen!
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Warum gibt es überhaupt eine Wartezeit?
Die Wartezeit ist jene Zeit, in der schon Beiträge entrichtet werden müssen, in der jedoch noch keine Leistungen der Tierkrankenversicherung in Anspruch genommen werden dürfen. Die Gesellschaften wollen die Gemeinschaft der Versicherten durch dieses Solidarprinzip vor unnötigen Kosten und Ausnutzung schützen. Manche Tierhalter hoffen durch den Abschluss einer Katzenkrankenversicherung angesammelten Behandlungsbedarf ihres Tieres abdecken zu können.
Es stünde zu befürchten, dass Personen das Solidarprinzip ausnutzen, und erst dann eine Katzenkrankenversicherung abschließen, wenn hohe Behandlungskosten für das Tier ins Haus stehen. Durch den Abschluss einer Katzenkrankenversicherung ohne Wartezeit würden die Arztkosten für Tiere, die bereits vor Abschluss der Versicherung erkrankt waren, auf alle Versicherten abgewälzt. Dadurch müssten die Monatsbeiträge einer Katzenkrankenversicherung ohne Wartezeit bedeutend höher ausfallen.
Wartezeiten zur Katzenversicherung auf einen Blick
30 Tage | 3 Monate | 3 Monate | 3 Monate | 0 Tage bis 24 Monate | 30 Tage | 30 Tage bis 24 Monate |
Eine Katzenkrankenversicherung ohne Wartezeit tritt lediglich bei einem Unfall der Katze innerhalb des ersten Versicherungsmonat ein, wenn man z. B. nur einen reinen Unfallschutz abgeschlossen hat, der nur von einigen wenigen Versicherern angeboten wird. Für die vorher im Vertrag genau festgelegten Leistungen im Falle eines Unfalls ist es also möglich, eine Katzenkrankenversicherung ohne Wartezeit zu bekommen. Gerade in diesem Fall summieren sich die Behandlungs- und Operationskosten durch einen Aufenthalt in der Tierklinik oft enorm.
Insbesondere Katzen, die als Freigänger unterwegs sind, unterliegen einem hohen Unfallrisiko. Da es außer einem reinen Unfall-OP-Schutz keine Katzenkrankenversicherung ohne Wartezeit gibt, sollte eine Absicherung frühestmöglich erfolgen, am besten bei einem Anbieter mit einer extrem kurzen Wartezeit wie z. B. 30 Tage, um nach Ablauf der Wartezeit die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen geltend machen zu können. Auch benötigte Medikamente und Verbandsmaterial sowie die Diagnostik durch Röntgen oder Labor nach dem einfachen oder zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte würden dann von der Katzenkrankenversicherung bezahlt. Die Tierhalter sollten jedoch beachten, dass bei einigen Angeboten zur Katzenkrankenversicherung max. Erstattungsobergrenzen pro Jahr gelten.
Irrglaube zu dem Punkt: Wartezeit
Die Wartezeit, die in der Regel jede Versicherung (außer eine reine Unfallversicherung) als Voraussetzung vorschreibt, ist vergleichbar mit einer Art Bewährungszeit. Angeborene Krankheiten, Fehlentwicklungen und Vorerkrankungen (inkl. Folgen), die vor Vertragsbeginn oder während der vereinbarten Wartezeit auftreten, werden von keiner Versicherung übernommen! Auch wenn Sie während der Wartezeit keinen Anspruch auf Leistungen haben, müssen dennoch die Beiträge bereits entrichtet werden.
Unser Fazit:
Da eine Katzenkrankenversicherung ohne Wartezeit zum Schutz aller Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres möglich ist, empfiehlt es sich, die Katzenkrankenversicherung bereits dann abzuschließen, wenn eine Katze ins Haus kommt. Im Falle eines Unfalls sind Sie durch die Katzenkrankenversicherung mit einer sehr kurzen Wartezeit bereits nach dem ersten Versicherungsmonat vollends abgesichert. Nach Ende der Wartezeit übernimmt die Katzenkrankenversicherung alle im Vertrag zugesicherten Kosten für die Behandlung Ihrer geliebten Katze. Sehen die Leistungen der Katzenkrankenversicherung auch einen Zuschuss zur Kastration/Sterilisation, den Impfkosten oder eine Chipbeteiligung vor, können auch diese Bereiche häufig bereits während der Wartezeit in Anspruch genommen werden.
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