Was Katzenbesitzer über die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wissen sollten

Katzenversicherung Gebührenordnung der Tierärzte
Katzenversicherung: Gebührenordnung der Tierärzte

Ein Blick auf eine Tierarztrechnung wirft manchmal viele Fragen auf; das kennt sicherlich jeder Besitzer einer Katze. Zum Beispiel fragt man sich, warum denn die „Allgemeine Untersuchung mit Beratung“ einen so seltsam „krummen“ Betrag wie 8,02€ kostet. Dies liegt daran, dass die Kosten für fast alle tierärztlichen Leistungen in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) festgelegt sind – der behandelnde Tierarzt hat sich also beim Schreiben seiner Rechnung vorschriftsmäßig an die GOT Verordnung gehalten. Die GOT schützt somit den Katzenbesitzer vor willkürlich angesetzten und damit viel zu hohen Kosten.
Aber trotzdem können die Preise voneinander abweichen: Auf einer anderen Rechnung kann für die gleiche Leistung, also die allgemeine Untersuchung mit Beratung, ein Beitrag von beispielsweise 16,04€ oder 24,08€ berechnet worden sein.

Die verschiedenen Sätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Solche Abweichungen kommen durch die unterschiedlichen GOT Sätze zustande, nach denen der Tierarzt abrechnen kann. Denn es gibt viele Faktoren, durch die ein Tierarzt berechtigt ist, mehr als den einfachen Satz zu berechnen. Dies sind unter anderem:

  • Schwierigkeiten, die eventuell bei einer Leistung auftreten können (wenn die Katze beispielsweise extrem aggressiv reagiert und mehrere Tierarzthelfer eingreifen müssen, um das Tier ruhig zu stellen),
  • der Zeitpunkt, an dem die Leistung erbracht wird (am Wochenende sowie an Feiertagen, zudem in der Zeit zwischen 19.00 Uhr und 7.00 Uhr)
  • der Wert des Tieres (eventuell liegt dann nämlich ein höherer Aufwand für Sorgfalt und Haftpflichtversicherung vor)
  • Schwierigkeiten der Leistung selbst (zum Beispiel bei seltener Rasse, seltener Krankheit usw.)
  • und noch einige weitere.

Leider kommt hinzu, dass viele Tierärzte sich auch danach richten, was die Kollegen in ihrer Umgebung berechnen. In der Regel rechnen die Tierärzte generell alles nach dem zweifachen Satz ab; auch auf dem Land ist es mittlerweise so, dass „normale“ Untersuchungen und Behandlungen nach dem zweifachen Satz abgerechnet werden.

 

Was heißt aber „einfacher, zweifacher, dreifacher und vierfacher Satz“?

Der einfache Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist das, was in der GOT selbst als Kosten für eine einzelne Leistung angegeben ist, also bei Katzen zum Beispiel die 8,02€ für die allgemeine Untersuchung mit Beratung. Außer bei Tierheimen ist diese Regelung jedoch so nicht mehr gültig. Beim zweifachen Satz wird dieser Wert verdoppelt, beim dreifachen logischerweise verdreifacht.
Wenn also eine Katze operiert werden muss und die gesamte Behandlung (ohne die Medikamente, diese werden gesondert abgerechnet) auf 1.000€ kommt, kann es gut sein, dass der Tierarzt den zweifachen Satz berechnen muss. Gerade bei Freigängern hat man als Katzenbesitzer das Risiko, dass das Tier von einem Auto angefahren wird – dies kann natürlich jeden Tag und zu jeder Zeit passieren. In einem solchen Fall muss dann ja auch sofort gehandelt werden; vor erhöhten Kosten allein durch den Zeitpunkt ist man also schon mal nicht sicher.

Ist eine OP zur Nachtzeit oder an einem Wochenende notwendig, wird in der Regel der 3-fache GOT Satz abgerechnet. Bei einer sehr aufwendigen und komplizierten OP außerhalb der Sprechzeiten kann dann auch der Tierarzt den vierfachen Satz berechnen – was natürlich sehr teuer werden kann!

Die Abrechnung bei Katzenversicherungen erfolgt über die versicherten GOT Sätze

Vor teuren Behandlungskosten schützen die Katzenkrankenversicherung oder die Katzen-OP Versicherung. Hier sollte man sich vor Vertragsabschluss gut überlegen, welchen Satz der GOT Verordnung man absichern möchte – denn wie das Beispiel zeigt, ist es nicht immer gegeben, dass der Tierarzt nur den zweifachen Satz berechnet. Habe ich jedoch nur den zweifachen GOT Satz in meiner Versicherung eingeschlossen, der Tierarzt jedoch mit dem dreifachen Satz abgerechnet hat, muss ich mir darüber im klaren sein, dass ich auf einer Differenz sitzen bleibe. Denn die Versicherung zahlt beim einreichen der Tierarztrechnung nur die Summe aus, die beim versicherten Satz erreicht wäre, auch wenn die eigentlichen Kosten diese übersteigen.

Tierarztkosten steigen weiter!

Bereits 2x sind in den letzten Jahren die Tierarztkosten angehoben worden und zur Zeit wird schon wieder über die nächste Erhöhung gesprochen. Eine Katzenversicherung abzuschliessen, kann sich auf jeden Fall lohnen!

Es lohnt sich also, die passenden Angebote zu vergleichen und für die Zukunft vorzusorgen! Dabei hilft Ihnen der Versicherungsvergleichs-Rechner.

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