Katzenversicherung Pflicht?

Katzenversicherung Pflicht
Katzenversicherung

Katzenversicherung Pflicht in Deutschland? Welche Versicherung kommt für Schäden auf und welche Versicherungen sonst noch für Katzen in Frage kommen.

Eine Katzenversicherung Pflicht gibt es in Deutschland nicht – für Schäden, die eine Katze am Eigentum Dritter verursacht kommt die private Haftpflichtversicherung auf. Eine solche Police ist ohnehin obligatorisch. Wird damit eine zusätzliche Versicherung für den Schutz der Katze automatisch überflüssig?

Schäden bei Dritten zahlt die private Haftpflichtversicherung

Bei der Haftpflichtversicherung steckt der eigentliche Einsatzweck schon im Namen: Immer dann, wenn Sie für einen Schaden haften müssen, kommt diese Police dafür auf. Als Halter eine Katze haben Sie natürlich auch für die Taten Ihres geliebten Vierbeiners zu haften: Zerkratzt Ihre Katze beispielsweise ein Auto, kann eine Neulackierung notwendig werden – die Kosten sind natürlich erheblich. Auch bei Personenschäden kommt eine Haftpflichtversicherung für die Kosten auf. Verursacht Ihre Katze beispielsweise einen Unfall, übernimmt auch für diesen Fall Ihre Police der privaten Haftpflicht die Kosten. Auch wenn eine zusätzliche Katzenversicherung Pflicht damit nicht besteht, sollten Sie vorsichtshalber in Ihren Versicherungspapieren noch einmal nachschauen, ob auch tatsächlich Schäden durch Ihre Katze inkludiert sind. Wenn Sie sich diesbezüglich nicht sicher sind, lassen Sie es sich vorsichtshalber schriftlich von Ihrer Versicherung bestätigen. Wohnen Sie in einer Mietwohnung, sollte Ihre Privathaftpflicht den Einschluss von Mietsachschäden enthalten. Lassen Sie auch in diesem Bereich die Mitversicherung Ihrer Katze von der Versicherung bestätigen.




Zudem gibt es natürlich auch einen weiteren Aspekt, der von einer möglichen Katzenversicherung Pflicht erst recht nicht abgedeckt wird – und der besteht in dem Wohl Ihrer Katze selbst. Fast jeder Besitzer eines solchen Tieres hat zu seiner Katze ein ganz besonderes Verhältnis und würde für die Gesundheit der kleinen auch den letzten Cent hergeben. Leider kommt es häufig dazu, dass diese Opferbereitschaft auch tatsächlich unter Beweis gestellt werden muss. Bei schweren Erkrankungen oder notwendiges OP´s können die Kosten schnell vierstellige Beträge erreichen. Wenn Sie nicht immer diesen finanziellen Spielraum haben, sollten Sie auch ohne Katzenversicherung Pflicht über den Abschluss einer solchen Police nachdenken. Im Falle einer schweren Krankheit wäre dann die Behandlung Ihrer Katze abgedeckt.

Versicherungsvergleich spart Kosten und Ärger

Doch auch wenn Sie sich grundsätzlich dafür entschieden haben, trotz fehlender Katzenversicherung Pflicht eine Police zum Schutze Ihres Lieblings abzuschließen, sollten Sie einen umfangreichen Vergleich bemühen. Denn bei Preisen und Leistungen sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Tarifen durchaus erheblich: Maßgeblich ist beispielsweise das Alter der Tiere. Denn Katzen, die erst wenige Monate alt sind, sind auch wesentlich aktiver und verletzen sich leichter. Außerdem sind bei Rassekatzen in der Regel eher Erkrankungen zu erwarten – was die Kosten für die Police ebenfalls nach oben treibt. Wenn Ihre Katze in Ihrer Wohnung bleibt, fallen die Kosten natürlich auch geringer aus, als wenn es sich um einen Freigänger handelt. Unterschiedlich handhaben die Katzenversicherungen auch das Thema Impfungen: Einige Anbieter werben explizit mit einem Impfkostenzuschuss, in anderen Fällen tragen Sie diese Kosten selbst. Auch wenn Sie trotz der fehlenden Katzenversicherung Pflicht eine Police abschließen wollen, weil Sie die OP-Kosten fürchten, sollten Sie sich vor Vertragsschluss genau informieren: Manchmal werden diese Eingriffe nur zu einem Teil von der Versicherung übernommen.

Kastration von Freigängern: Im Norden häufig Pflicht

Auch wenn von einer Katzenversicherung Pflicht in Deutschland nicht gesprochen werden kann – eine Kastrationspflicht für Katzen besteht sehr wohl in einigen Städten und Gemeinden. Diese Pflicht zur Kastration besteht allerdings nur dann, wenn es sich um Freigänger handelt. Sollte Ihre Katze die eigenen vier Wände nicht verlassen, muss über diesen Punkt auch nicht weiter nachgedacht werden. Der Hintergrund ist einfach: Die Katzenpopulation wächst immer weiter; doch niemand kümmert sich um die steigende Anzahl der streunenden Katzen. Viele dieser Tiere werden von Freigängern gezeugt.

Zunehmend setzen sich deshalb auch Tierschützer für die Pflicht zu Kastration ein.




Wie weit diese bereits fortgeschritten ist, zeigen aktuelle Zahlen: Allein in Niedersachsen haben 180 Städte und Gemeinden die Kastrationspflicht schon eingeführt, ebenso besteht das Gebot zur Kastrationspflicht in 70 Gemeinden innerhalb Nordrhein-Westfalens. Besonders in den neuen Bundesländern ist das Gesetz aber noch nicht sehr verbreitet: In Sachsen müssen Katzenbesitzer ihre Tiere nur in Radeberg kastrieren lassen; in Mecklenburg-Vorpommern besteht nur die Stadt Rostock auf den Eingriff. In Ländern wie Baden-Württemberg oder Bayern gibt es bisher sogar überhaupt keine Pflicht zur Kastration. Im Interesse des Tierschutzes ist es bei Freigängern aber durchaus anzuraten, die Katze kastrieren zu lassen. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass es in weiteren Städten und Gemeinden bald zu einer verpflichtenden Kastration kommen wird.

Keine Katzenversicherung Pflicht – Police dennoch sinnvoll

Wenn Ihr kleiner Kater einmal etwas anstellt, brauchen Sie nicht beunruhigt zu sein – diese Kosten werden in der Regel von der privaten Haftpflicht übernommen. Doch eine Katzenversicherung ist trotzdem sinnvoll, weil die Kosten für OP´s oder Krankheiten dann zumindest teilweise von einer Versicherung übernommen werden. Vor dem Vertragsabschluss steht aber der Vergleich: Entsprechende Katzenversicherung Vergleichsrechner im Internet vereinfachen die Suche; nach bestimmten Kriterien lässt sich hier ein Anbieter finden. Verpflichtend ist allerdings in immer mehr Gemeinden die Kastration von Freigängern. Dadurch soll die Population von herrenlosen Katzen reduziert werden.

Was halten Sie von Kastrationspflicht für Katzen? Wir würden uns sehr über weitere Erfahrungswerte oder Meinungen freuen!

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2 Kommentare

  1. Sehr informativer Artikel für Katzenhalter. Während es sich für Hunde wirklich anbietet eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen sehe ich es für Katzen als nicht unbedingt notwendig an. Wenn man sich eine Katze anschafft, sollte man mit gewissen Arztkosten rechnen – auch, dass eventuell mal eine OP gezahlt werden muss (besonders bei Katzen die auch nach draußen dürfen). Demnach sehe ich hier eher die Notwendigkeit für Rücklagen die sich Katzenhalter eventuell bereithalten sollten.

  2. Ich sehe das auch so, dass eine Versicherung für Katzen nicht nötig ist. vieles wird schon durch die PHV abgedeckt und ist meist ausreichend. Darüber hinaus gehendes kann aus eigener Tasche gezahlt werden. Aber trotzdem ein sehr informativer Artikel! Vielleicht bietet sich solch eine Zusatzversicherung für besonders wilde Katzen an?!

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